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Liebe Bewohner/Innen der Andreas-Paulus-Str.,

in diesem Newsletter gehen wir auf die häufigsten Fragen ein, die Sie uns in letzter Zeit gestellt haben. Wir hoffen, dass wir mit den Antworten auf Ihre Anliegen eingehen und Ihnen dadurch einen besseren Überblick verschaffen können.

Außerdem können Sie über diesen Link (PDF, ca. 1,5 MB) auf die Präsentation der Bürgerinfoveranstaltung Spardorf vom 24.05.23 zugreifen.

Bitte beachten Sie, dass das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel Rate 1 vom 16.06.2023 auf den 23.06.2023 verlängert wurde. Da die Arbeiten bereits im Gange sind, ist eine weitere Verlängerung der Zahlung nicht mehr möglich. Wir möchten Sie bitten, Ihre Rechnung rechtzeitig auf das Projektkonto zu überweisen.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder detailliertere Information benötigen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/Innen jederzeit gerne zur Verfügung.

Danke für Ihr Vertrauen in belence energy.


Beste Grüße

Ihr belence energy Team


Fragen & Antworten

  1. Förderung

Welche unterschiedlichen Anschlüsse gibt es?

Teilanschluss

Beim Teilanschluss fallen als Investitionskostenzuschuss einmalig 4.907,50 EUR netto / 5839,30 EUR brutto für die Herstellung der Hausanschlussleitung an. Die Rechnung über den Betrag können Sie bei der Förderstelle einreichen und erhalten darauf 30 % (Grundförderung, da Sie ihr bisheriges Heizungssystem nicht austauschen).

Teilanschluss+

Entscheidet Sie sich für einen Teilanschluss plus, d.h. Verlegung der Hausanschlussleitung + Installation (jedoch nicht Inbetriebnahme!) der Übergabestation im Jahr 2023, so fällt dafür die zweite Rate in Höhe von 7.675,83 EUR netto / 9.134,24 EUR brutto an. Auch diese Rechnung über den Betrag kann der Kunde bei der Förderstelle einreichen und erhält darauf 30 % (siehe oben!) Gesamt zahlt ein Kunde bei einem Teilanschluss plus also 12.583,33 EUR netto / 14.974,16 EUR brutto vor Förderung!

Vollanschluss

Hier beträgt der einmalige Investitionskostenzuschuss einmalig (Hausanschluss + Übergabestation) 7.550,00 EUR netto nach Förderung. Der Kunde erhält von uns zwei Rechnungen gesamt über gesamt 12.583,33 EUR netto (damit gleicher Betrag wie beim Teilanschluss plus), in zwei Raten/Abschlagsrechnungen (1. Hausanschluss und 2. Inbetriebnahme Übergabestation) und kann diese Rechnungen bei der Förderstelle einreichen. Allerdings erhält der Kunde bei Vollanschluss, da er sein bisheriges Heizungssystem austauscht, dann 40 % Förderung (30 % Grundförderung und 10 % Austauschbonus) oder 45% Förderung bei Einreichung der Förderung vor dem 14.08.2022. D.h., er hat damit einen Kostenvorteil!


Wann werden die erste und die zweite Rate fällig?

Die erste Rate wird zum 23.06.2023 fällig. Die zweite Rate ist bei Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation fällig. Die Kosten für die Zuleitung bis 7 Meter zur Übergabestation sowie deren Montage und Inbetriebnahme sind unabhängig von der genauen Terminwahl in den beiden Raten enthalten, allerdings zeitlich befristet.


Soll der Antrag auf Erstattung bei der BAFA erst zum Abschluss aller Arbeiten gestellt werden?

Hier muss unterschieden werden zwischen Förderantrag, Fachunternehmererklärung und Verwendungsnachweis. Den Förderantrag haben wir für Sie als Serviceleistung erstellt. Die Fachunternehmererklärung und der Verwendungsnachweis können erst nach vollständig durchgeführter Maßnahme erstellt werden. Von wem der Verwendungsnachweis gestellt wird, haben wir bisher noch nicht geklärt. In der Regel wird dieser durch den Gebäudeeigentümer gestellt. Danach erfolgt die Auszahlung der Förderung über Ihr Konto.


Wem gehört die Wärmeübergabestation?

Die Wärmeübergabestation geht in den Besitz der Eigentümer über. Somit können Sie die Kosten bei der Förderung BEG EM beantragen und erhalten eine Förderung. Der im Vorvertrag genannte Investitionskostenzuschuss (Teilanschluss+ und Vollanschluss) beinhaltet den Anschluss an das Nahwärmenetz, die Hausdurchführung und die Übergabestation.


Werden die Kosten für den Abbau und die Entsorgung der Heizung, Öltanks und des Öls sowie die Renovierung des Heizraums vom Eigentümer selbst getragen und von der BAFA erstattet?

Ja, die Kosten werden dafür getragen. Die Höhe der Erstattung von BAFA hängt davon ab wann welcher Förderantrag gestellt wurde. Außerdem muss man beachten, ob die Ölheizung ausgetauscht wird oder nicht. Hier gelten unterschiedliche Fördersätze.


Ist es erforderlich, falls es zu Verzögerungen bei den Arbeiten kommen sollte, eine Verlängerung des BAFA-Antrags vor August 2024 zu beantragen?

Laut Förderrichtlinie hat man ein gewisses Zeitfenster, bis wann die Maßnahme umzusetzen ist. Zeichnet sich ab, dass dies aus gewissen Gründen nicht möglich ist, muss rechtzeitig beim BAFA ein schriftlicher Antrag auf Verlängerung gestellt werden.

 

  1. Ablauf

Warum wurde die erste Rate für die Herstellung der Hausanschlussleitung im Mai 2023 gestellt und die zweite Rate für die Installation der Übergabestation später in Rechnung gestellt?

Siehe Folie 10 der Präsentation. Durch diese Vorgehensweise hat der Anschlussnehmer zwei Vorteile:

  1. Keine Leistung ohne Gegenleistung. Er erhält mit der ersten Zahlung als Gegenleistung die Herstellung des Hausanschlusses. Damit ist dieser Teil der Zahlung „abgesichert“. Die erste Rechnung beinhaltet daher die Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses.
  2. Durch die separate Rechnung für die Installation und Inbetriebnahme der Übergabestation können diese Kosten nach Bundesprogramm effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen durch den Privateigentümer geltend gemacht werden und werden dementsprechend gefördert.

Können Sie das Projekt-Konto bei der VR Bank Nürnberg mit einer Einlagensicherung versehen, um einen Schutz unserer Einlagen bei Insolvenz oder ähnlichen Ereignissen zu gewährleisten?

Das Thema „Treuhänderschaft“ kam vereinzelt von Anwohnern der Andreas-Paulus-Str. auf. Wir als belence energy GmbH hatten in den Gesprächen und in der Bürgerinfoveranstaltung darüber informiert, dass wir ein Projektkonto bei der VR Bank Nürnberg für die „Nahwärme Andreas-Paulus-Str.“ angelegt haben und angeboten, wenn sich eine „Sprecherin“, ein „Sprecher“ von den Anwohnern in der „Andreas-Paulus-Str.“ findet, wir das Projektkonto als außerordentliches Entgegenkommen unsererseits transparent darstellen und nach dem Motto „open-book“ Einblick über alle Zahlungsflüsse gewähren. Hierzu gibt es seitens der Anwohnerschaft bereits Vorschläge.


Kann eine andere Wärmeübergabestation ausgewählt werden?

Die Übergabestation (Hersteller, Leistung) ist über die technischen Anschlussbedingungen vorgegeben, d.h. auf das Gesamtsystem abgestimmt. Wenn ein Upgrade (z.B. mit Trinkwarmwasserbereitung, etc.) gewünscht, können wir gerne darüber sprechen, allerdings muss dies mit uns sehr eng abgestimmt und auch für das Nahwärmenetzsystem freigegeben werden.


Warum haben wir noch keinen Wärmelieferungsvertrag erhalten?

Sie haben mit der Unterzeichnung des Vorvertrags die Wärmepreise, die sich aus Grund- und Arbeitspreis zusammensetzen, bereits erhalten. Um Ihnen Kosten zu ersparen, haben wir gezielt darauf verzichtet Ihnen jetzt schon Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Sobald das Nahwärmenetz fertig gestellt ist, erhalten Sie von uns den entsprechenden Wärmelieferungsvertrag. Auch hier sind wir an eine Preisgleitklausel gebunden.  

 

  1. Beginn

Wird das Tiefbauunternehmen derzeit mit den Hausanschlüssen beginnen?

Zu den Tiefbauarbeiten: hier stehen wir nahezu täglich im engen Austausch mit dem Tiefbauunternehmen. Wie in der VC und mehreren Vor-Ort-Gesprächen ausführlich erläutert, müssen zwischen den Trinkwasserleitungen und der Nahwärme Abstände von 80 cm eingehalten werden. Des Weiteren kann die alte Trinkwasserleitung erst außer Betrieb genommen werden, wenn die neuen Trinkwasserleitungen verlegt sind. Von daher sollte es nachvollziehbar sein, dass die Nahwärmeleitung etwas zeitverzögert zur Trinkwasserleitung verlegt wird. Aufgrund der engen Platzverhältnisse in der Andreas-Paulus-Str. haben wir zusammen mit der Tiefbaufirma abgestimmt, das Material Nahwärme sozusagen „just-in-time“ zu liefern und zu verbauen. Die ersten Hausanschlussleitungen Nahwärme werden nach Rücksprache mit der Tiefbaufirma ab KW 25, 26 ausgeführt.